Energieverbrauchsausweis
verbrauchsorientierter Energieausweis nach EnEV 2009
Modernisierungsempfehlung (EnEV-Formblatt)
Energieausweis auch im Bestand: EnEV 2007/2009
Die EU-Richtlinie „2006/91/EG“ schreibt im Falle des Verkaufs oder der Vermietung von Gebäuden die Vorlage eines Energieausweises vor. Dieser kann bedarfs- oder verbrauchsbezogen sein. Vorschriftsmäßig ausgestellte Energieausweise bleiben 10 Jahre gültig. Anwendung Verbrauchsausweis
Bis zum 30. September 2008 bestand übergangsweise für alle Gebäude Wahlfreiheit zwischen Bedarfs- und Verbrauchausweis.
Seit dem 1. Oktober 2008 können Verbrauchsausweise weiterhin für
- Wohngebäude ab 5 Wohneinheiten
- Wohngebäude bis 4 WE mit Bauantrag ab dem 1.11.77 und für
- Nichtwohngebäude ausgestellt werden.
Mit unserem Verbrauchsausweis-Programm können Sie diese Nachfrage komfortabel bedienen.
Integriert ist eine Verbrauchserfassung in der jeweiligen Abrechnungseinheit (z.B. Liter, m3, kg oder kWh) sowie die nach EnEV geforderten Maßnahmenempfehlungen. Die Ausgabe erfolgt auf den gesetzlich vorgeschriebenen DIN A4-Formblättern. Zur Witterungsbereinigung sind die Daten von 40 Wetterstationen hinterlegt.
Funktionsweise/Besonderheiten
Komfortable Eingabe der Objekt- und Verbrauchsdaten, Heizwerte sind hinterlegt (anpassbar), unterschiedliche Energieträger möglich, Angabe des Gebäudetyps und der Datenquelle (eigene Erhebung oder Hauseigentümer), automat. Umrechnung von Wohn- und Nutzfläche (AN nach EnEV)