GEG-Registrierstelle Für Rückfragen bitte DiBt-Service-Hotline 030 9026999 oder E-Mail-Adresse geg-registrierstelle@dibt.de verwenden.

Seit dem Inkrafttreten der neuen EnEV 2014 am 1. Mai 2014 müssen neue Energieausweise mit einer Registriernummer eindeutig einem Gebäude zugeordnet sein. Die Nummern vergibt das Deutsche Institut für Bautechnik (DIBt©) in Berlin durch ein neu entwickeltes Online-Verfahren. Um Registriernummern zu beantragen, müssen Energieberater sich beim DIBt© zuerst anmelden und ein Online-Konto/einen Account anlegen (www.dibt.de)

Online-Anmeldung beim DIBt

Die Anmeldung/das Anlegen des Registriernummern-Kontos erfolgt auf der Internetseite des DIBt©: www.dibt.de. Dort gibt es auf der rechten Seite das EnEV-Kunden-Login. Auf dieser Seite können sich Energieberater neu registrieren oder auf ihr bestehendes Konto gelangen, wenn sie bereits registriert sind. Für die Registrierung selbst sind keine Nachweise bzw. Unterlagen nötig. Energieberater registrieren sich mit Namen und Anschrift sowie einer Email-Adresse, die für das Login und den zukünftigen Informationsaustasch mit dem DIBt© erforderlich ist.

Eine Anmeldung und die Verwaltung des Kontos sind nur mit Internetverbindung, also „online“, möglich.

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GEG-Kunden-Login (DIBt©-Seite)

Registriernummer(n) anfordern

Wenn der Energieberater sein Konto angelegt hat, kann er für dieses Konto Registriernummern beantragen. Er kann eine oder mehrere Nummern beantragen. Für jede Nummer wird derzeit eine Gebühr von 6,90 € berechnet. Erst nach der Bezahlung können die Registriernummern für einen neuen Energieausweis verwendet werden.

dibt-kontigent-erweitern

Menüpunkt „Kontigent erweitern“

Es ist also zu empfehlen, zunächst einmal ein Online-Konto anzulegen und ein Kontingent an Registriernummern zu erwerben.

Sie können dann die Registriernummer direkt aus unserem Programm von Ihrem Konto abrufen und automatisch auf den Energieausweis übertragen..

EMPFEHLUNG: Betrachten Sie den Energieausweis im Beratungsprogramm zunächst genau mit der „Vorschau des Ausweises“, die in das Programm integriert ist! Wenn Sie nach der Vergabe einer Registriernummer eine Veränderung am Energieausweis durchführen, muss eine neue (!) Registriernummer – kostenpflichtig – vergeben werden. Nachträgliche Änderungen nach bereits vergebener Registriernummer sind laut Vorgabe des Gesetzgebers nicht möglich!